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Bestattungsarten
Erd- & Feuerbestattung

Erdbestattung

erdbestattung

Für eine Erdbestattung ist keine besondere Willenserklärung erforderlich. Bei einer Erdbestattung kann zwischen vier verschiedenen Grabarten gewählt werden:

Reihengrab:
Hierbei handelt es sich um eine Grabstätte, in der nur eine Person beigesetzt werden kann. Die Ruhefrist ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich. In Meerbusch beträgt diese 25 Jahre. Nach Ablauf der Ruhefrist kann diese Grabstätte nicht wieder neu erworben werden.

Wahlgrab:
Die Lage dieser Grabstätte ist, sofern es die Örtlichkeit erlaubt, auf dem Friedhof frei wählbar. In einem Einzelwahlgrab kann eine Erdbestattung und zusätzlich zwei Urnenbeisetzungen stattfinden. In einem zweistelligen Wahlgrab können zwei Erdbestattungen stattfinden, und zusätzlich können dort vier Urnen beigesetzt werden. Nach Ablauf der Ruhefrist, diese beträgt ebenfalls 25 Jahre, ist es möglich diese Grabstätte neu aufzukaufen. So bleiben Wahlgräber häufig über Jahrzehnte im Familienbesitz.

Anonymgrab:
Hierbei handelt es sich um eine Rasenfläche, wo Erdbestattungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Die Einsegnung der Grabstätte und des Sarges durch einen Priester ist jedoch möglich. Die Grabstätten erhalten keine Bezeichnung. Entsprechende Namenslisten mit den jeweiligen Beisetzungspositionen werden beim Friedhofsamt geführt.

Wiesengrab:
Diese Grabart ist eine sehr gute Alternative zu den Anonymgräbern. Angehörige dürfen bei der Beerdigung anwesend sein und die Grabstätte darf mit einem Grabstein oder einer Namensplatte gekennzeichnet werden. Der Erwerb ist für eine oder mehrere Personen zulässig und das Grab bleibt im Familienbesitz, bis auf die Verlängerung des Nutzungsrechts verzichtet wird.

Feuerbestattung

 

Hierbei muss eine Erklärung des Verstorbenen oder der nächsten
Angehörigen vorliegen. Urnenbeisetzungen sind in folgenden Grabstätten möglich:

Urnen-Reihengrab:
In dieser Grabstätte kann nur eine Urne beigesetzt werden. Nach Ablauf der Ruhefrist ist ein Neukauf nicht möglich.

Urnen-Wahlgrab:
Hier können bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Diese Grabstätte bleibt im Familienbesitz, bis auf das Nutzungsrecht verzichtet wird.

Erdbestattungs-Wahlgrab:
Wie schon oben erwähnt ist es möglich in einem Erdbestattungs-Wahlgrab bis zu 4 Urnen beizusetzen.

Anonymes Urnengrab:
Hierbei handelt es sich um eine Rasenfläche, wo die Urnen unter Ausschluss der Öffentlichkeit in aller Stille beigesetzt werden.

Wiesengrab:
Hier können zwei Urnen beigesetzt werden, im Gegensatz zum anonymen Urnengrab dürfen die Angehörigen bei der Beisetzung anwesend sein, und es darf eine Namensplatte angefertigt werden, die in die Erde eingelassen werden muss. Die Grabpflege wird von der Stadt übernommen.

Friedwald/Ruheforst/Friedhain:
Inzwischen wurden in Deutschland zahlreiche Friedwälder bzw. Ruheforste angelegt. Hier kann man wählen, ob man die Beisetzung innerhalb des entsprechenden Waldgebiets an einem Gemeinschaftsbaum wünscht oder ob man einen Familienbaum erwerben möchte. Seit 2013 gibt es in Meerbusch-Osterath den „Friedhain“. Auf einem Wiesengelände des Friedhofes wurden Ahornbäume, Buchen und Eichen gepflanzt. Die sog. Baumgräber sind für jeweils 2 Urnen. Diese müssen biologisch abbaubar sein. An einem zentralen Gedenkplatz ist es möglich, Namenstafeln durch einen Steinmetz anbringen zu lassen.

Verstreuung:
Diese besondere Art der Beisetzung muss man zu Lebzeiten handschriftlich festgelegt haben. Familienangehörige können Verstreuungen nicht bestimmen. Die Verstreuung der Asche erfolgt auf einem innerhalb des Friedhofs angelegten Streufeld. Angehörige dürfen anwesend sein. Verstreuungen können auch in den Niederlanden vorgenommen werden.

Urnen- Seebestattung / Flussbestattung

Auch hier muss eine Erklärung des Verstorbenen oder seiner Angehörigen vorliegen, aus der der ausdrückliche Wunsch zur Kremation hervorgeht. Ferner muss erklärt werden, dass der Verstorbene zu Lebzeiten dem Meer verbunden war.

Die Urne wird in einem Ozean Ihrer Wahl beigesetzt, am häufigsten jedoch in der Nord- oder Ostsee. Es ist möglich, die Urne bis zu ihrer Beisetzungsposition zu begleiten. Die Angehörigen erhalten eine Kopie der Seekarte mit genauer Beisetzungsposition
sowie einen Auszug aus dem Logbuch.

Flussbestattungen sind nur in den Niederlanden möglich, und zwar in den Flüssen Maas, Waal, Ijssel und Rijn. Angehörige können die Urne bis zu ihrer Beisetzungsposition begleiten.